Ratgeber · Kosten & FörderungKMU.DIGITAL Förderung: Gibt es noch Geld für Ihre Website?

Derzeit nicht: Das Budget der KMU.DIGITAL Förderung ist ausgeschöpft, neue Anträge für Beratung und Umsetzung sind nicht mehr möglich. Ab 2027 wird das Programm laut Förderstelle nicht fortgeführt. Hier lesen Sie, was bisher galt, was bewilligte Projekte beachten müssen und welche Wege Betrieben in Kärnten bleiben.

Von Bernd Broschek · · 7 Min. Lesezeit

Stand 29. September 2026 gilt: Die KMU.DIGITAL Förderung nimmt keine neuen Anträge an. Auf der Programmseite kmudigital.at steht, dass das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 vollständig ausgeschöpft ist und weder Beratungs- noch Umsetzungsförderung beantragt werden kann. Wegen der Konsolidierung im Bundeshaushalt wird das Programm ab 2027 nicht fortgeführt. Wer jetzt eine neue Website oder einen Webshop plant, sollte deshalb nicht mit diesem Zuschuss rechnen.

Warum sich dieser Beitrag trotzdem lohnt: Viele Seiten im Netz werben noch mit Förderungen von „bis zu 12.000 Euro“. Hier lesen Sie, woher diese Zahl kommt, was bewilligte Projekte jetzt beachten müssen und wie Sie sich auf das nächste Förderprogramm vorbereiten – ob es vom Bund oder vom Land Kärnten kommt. Dieser Beitrag ersetzt keine Förderberatung.

Was ist die KMU.DIGITAL Förderung?

KMU.DIGITAL ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Im Mai 2024 ging das Programm in seine vierte Runde, KMU.DIGITAL 4.0. Es bestand aus zwei Stufen, die aufeinander aufbauten:

  • Beratung: Die WKÖ förderte eine Status- oder Potenzialanalyse mit 80 Prozent der Kosten, höchstens 400 Euro, und eine Strategieberatung mit 50 Prozent, höchstens 1.000 Euro, jeweils ohne Umsatzsteuer.
  • Umsetzung: Die Austria Wirtschaftsservice (aws) zahlte einen Zuschuss für das eigentliche Projekt. Beantragen konnte ihn nur, wer vorher eine geförderte KMU.DIGITAL-Beratung abgeschlossen hatte.

Neben der Schiene „KMU.DIGITAL 4.0“ gab es die Schiene „KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN“ für Projekte, die Digitalisierung mit ökologischen Zielen verbinden, etwa eine Website bei einem Anbieter mit grünem Hosting. Die Nachfrage war groß: Laut Wirtschaftsministerium wurden seit Mai 2024 rund 2.900 Anträge auf Umsetzungsförderung eingereicht und rund 1.800 Projekte mit etwa 7,6 Millionen Euro unterstützt (Stand 7. Mai 2026). An diesem Tag startete auch die bislang letzte Einreichphase der Umsetzungsförderung.

Wie viel gab es für eine neue Website?

Die Richtlinie zur Umsetzungsförderung nennt im Tool „E-Commerce, Online Marketing & Social Media“ ausdrücklich die Erstellung einer Website, den Aufbau eines Webshops und Investitionen in Suchmaschinenoptimierung. Die wichtigsten Eckdaten:

  • Zuschuss: höchstens 30 Prozent der förderbaren Kosten, maximal 6.000 Euro je Förderschiene. Wer beide Schienen nutzte, kam rechnerisch auf 12.000 Euro – daher die Zahl auf vielen Werbeseiten.
  • Projektgröße: förderbare Kosten zwischen 2.000 und 30.000 Euro, ohne Umsatzsteuer. Darunter und darüber gab es nichts.
  • Ein Umsetzungsprojekt je Unternehmen und Förderschiene, verbundene Unternehmen zählen zusammen.
  • Nicht förderbar: die bloße Aktualisierung einer Website, die nur Inhalt oder Design betrifft, Standard-Software und Geräte wie Notebooks oder Smartphones.

Für kleine Betriebe hatte die Untergrenze eine praktische Folge. Unsere kleine Homepage um 1.400 Euro lag unter den 2.000 Euro Mindestkosten und wäre allein nicht förderbar gewesen. Wer eine größere Website erstellen lassen wollte – unsere Pakete dafür beginnen bei 2.500 Euro –, lag im Rahmen, mit einem Zuschuss von höchstens 30 Prozent. Eine Förderung hat also nie die ganze Website bezahlt, sondern einen Teil davon – und nur, wenn die Reihenfolge stimmte.

Balkengrafik: KMU.DIGITAL förderte Projekte mit 2.000 bis 30.000 Euro Kosten, der KWF Digitalisierungs.IMPULS mit 5.000 bis 25.000 Euro. Die kleine Homepage um 1.400 Euro liegt unter beiden Mindestgrenzen, die Website ab 2.500 Euro im KMU.DIGITAL-Rahmen, die Website ab 5.000 Euro in beiden.
Förderbare Projektkosten laut Richtlinien, verglichen mit den Website-Paketen von Webdesign Kärnten (netto).

Warum kann man KMU.DIGITAL nicht mehr beantragen?

Die Umsetzungsförderung wurde in der Reihenfolge vergeben, in der vollständige Anträge eingingen, bis das Budget verbraucht war. Einen Rechtsanspruch gab es nicht. Genau das ist eingetreten: Die Programmseite meldet ein vollständig ausgeschöpftes Budget für Beratung und Umsetzung. Dazu kommt die Ankündigung, dass KMU.DIGITAL wegen der Konsolidierung im Bundeshaushalt ab 2027 nicht fortgeführt wird.

Das heißt nicht, dass es nie wieder eine Digitalisierungsförderung des Bundes geben wird. Ein Nachfolgeprogramm ist aber derzeit nicht angekündigt. Seriös ist deshalb nur diese Aussage: Heute gibt es über KMU.DIGITAL kein Geld für eine neue Website, und niemand kann sagen, ob und wann ein neues Programm startet. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, sollte die Quelle nennen können.

Was gilt für bereits bewilligte Projekte?

Wenn Sie eine Zusage der aws haben, laufen Ihre Fristen weiter – und sie sind knapp. Die Richtlinie zur Umsetzung ist samt Abrechnungsphase bis 31. Dezember 2028 gültig. Für Ihr Projekt zählen aber die Fristen im Förderungsvertrag:

  1. Förderungsangebot annehmen: innerhalb eines Monats, sonst gilt es als widerrufen.
  2. Umsetzen und bezahlen: längstens ein Jahr ab Antragstellung. Eine Verlängerung um höchstens zwei Monate gibt es nur in begründeten Einzelfällen und mit schriftlicher Zustimmung der aws.
  3. Abrechnen: Der Verwendungsnachweis mit Sachbericht, Rechnungen und Zahlungsbelegen muss spätestens zwei Monate nach Projektabschluss bei der aws liegen.

Kosten außerhalb des vereinbarten Projektzeitraums werden nicht gefördert. Liegt Ihr Antrag schon einige Monate zurück, sollten Sie mit Ihrer Webagentur jetzt einen Zeitplan festlegen, der vor dem Fristende mit bezahlten Rechnungen endet. Wie lange die einzelnen Schritte realistisch dauern, lesen Sie im Ratgeber Wie lange dauert eine Website?

Ablauf der KMU.DIGITAL Förderung in vier Etappen: geförderte Beratung bei der WKÖ, Antrag auf Umsetzung bei der aws vor dem Auftrag, Umsetzen und Bezahlen innerhalb von zwölf Monaten ab Antrag, Abrechnung spätestens zwei Monate nach Projektabschluss.
Der Weg zur Umsetzungsförderung und seine Fristen, zusammengefasst aus den Richtlinien vom Mai 2024.

Welche Alternativen gibt es in Kärnten?

Für Betriebe in Kärnten ist der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) die erste Adresse. Sein Programm Digitalisierungs.IMPULS förderte Projekte in den Schwerpunkten E-Commerce, Geschäftsprozesse und IT-Sicherheit. Dazu zählt laut KWF die Erstellung oder Adaptierung einer Homepage im Zusammenhang mit umfassenden Digitalisierungsinhalten, etwa Online-Shop, Onlinebuchung, Schnittstellen oder digitale Barrierefreiheit. Die Eckdaten der letzten Runde:

  • Zuschuss bis zu 40 Prozent der förderbaren Kosten, bei 5.000 bis 25.000 Euro netto,
  • für Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten,
  • Antrag unbedingt vor Projektbeginn, Umsetzung innerhalb eines Jahres.

Der Haken: Die Einreichung war nur von 1. bis 24. Juli 2025 möglich, derzeit ist das Programm laut kwf.at nicht einreichbar. Nicht gefördert wurden außerdem Texte, Fotos, Videos und Online-Werbung. Eine einfache Website ohne solche Funktionen passt deshalb eher nicht in das Programm – im Zweifel fragen Sie beim KWF nach. Einen Überblick über laufende Programme nach Bundesland bietet die Förderdatenbank der Wirtschaftskammer.

Ehrlich gesagt: Eine sichere Alternative mit offener Einreichung für eine einfache Website gibt es in Kärnten derzeit nicht. Das ist kein Grund, ein sinnvolles Projekt auf unbestimmte Zeit zu verschieben – aber ein Grund, die Kosten realistisch zu planen. Was eine Website ohne Förderung kostet, zeigt der Ratgeber Kosten einer Website in Kärnten.

Lohnt es sich, auf eine neue Förderung zu warten?

Das hängt davon ab, was Ihnen die Website bringen soll. Rechnen Sie grob gegen: Bei 30 Prozent Zuschuss und einem Paket ab 2.500 Euro geht es um einen Betrag, den eine Website mit wenigen zusätzlichen Anfragen im Jahr wieder hereinholen kann. Wartet ein Betrieb dagegen ein Jahr auf ein Programm, das vielleicht nie kommt, fehlen ihm diese Anfragen.

Warten kann sinnvoll sein, wenn Ihr Projekt ohnehin größer ist, etwa ein Webshop mit Anbindung an Warenwirtschaft oder Buchungssystem, und in einen Förderrahmen wie den des KWF passen würde. Dann lohnt es sich, das Projekt jetzt sauber vorzubereiten und bei der nächsten Einreichphase sofort bereit zu sein. Für einen Onlineshop finden Sie die Möglichkeiten auf der Seite Webshop erstellen lassen.

Für eine klassische Unternehmenswebsite ist unsere Empfehlung aus Feldkirchen nüchtern: Planen Sie ohne Förderung. Wie wir Websites für Betriebe in Kärnten zum Fixpreis umsetzen, lesen Sie auf der Seite Website erstellen lassen.

Wie bereiten Sie sich auf die nächste Förderrunde vor?

Förderprogramme für Digitalisierung haben in Österreich fast immer dieselben Grundregeln. Wer sie kennt, verliert keine Zeit, wenn wieder ein Programm öffnet:

  • Antrag vor Auftrag: Beim KWF gilt der Tag der Einreichung als Projektbeginn, bei KMU.DIGITAL galten Kosten vor dem Antrag nicht. Unterschreiben Sie kein Angebot, bevor der Antrag eingereicht ist.
  • Angebot mit Aufschlüsselung: Lassen Sie sich die Leistungen einzeln und netto ausweisen. Förderstellen prüfen, welche Posten förderbar sind.
  • De-minimis-Liste: Beide Programme wurden als De-minimis-Beihilfen vergeben. Halten Sie bereit, welche solchen Förderungen Ihr Betrieb in den letzten drei Jahren erhalten hat.
  • Schnell sein: Budgets werden oft nach Eingang vergeben. Die letzte Runde des KWF dauerte gut drei Wochen.

Was jetzt zu tun ist

  1. Status prüfen: Haben Sie eine Zusage der aws? Dann Fristen aus dem Förderungsvertrag notieren und mit Ihrer Webagentur abstimmen.
  2. Ohne Zusage: Planen Sie Ihre Website ohne KMU.DIGITAL. Ein Nachfolger ist nicht angekündigt.
  3. Größeres Projekt: Unterlagen jetzt vorbereiten und die Seite des KWF regelmäßig prüfen, damit Sie bei einer neuen Einreichphase sofort einreichen können.
  4. Angebot einholen: Lassen Sie sich ein Fixpreis-Angebot mit aufgeschlüsselten Leistungen geben. Bei Ipsom bekommen Sie das nach einem kostenlosen Erstgespräch – in unserem Büro in Feldkirchen oder bei Ihnen vor Ort.
Vorschau: erste Seite der Checkliste „Förder-Fahrplan für Ihr Website-Projekt“

Checkliste · PDF · 1 Seite

Förder-Fahrplan für Ihr Website-Projekt

Reihenfolge von Antrag und Auftrag, Unterlagen und Fristen auf einer Seite – zum Ausfüllen, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.

  • Die fünf Schritte in der richtigen Reihenfolge: Antrag vor Auftrag
  • Unterlagen zum Abhaken: Angebot, Firmendaten, De-minimis-Liste
  • Felder für Förderstelle, Antragsdatum und Umsetzungsfrist
  • Eckdaten von KMU.DIGITAL und KWF im Vergleich, mit Spalte für Ihr Programm

Quellen

  • KMU.DIGITAL, Programmseite kmudigital.at: Hinweis zum ausgeschöpften Budget und zum Ende ab 2027, abgerufen am 29.09.2026
  • Richtlinie „KMU.DIGITAL“ – Modul Umsetzung, Mai 2024, gültig bis 31.12.2028 (Punkte 5.2, 5.3, 6, 8, 10)
  • Richtlinie „KMU.DIGITAL“ – Modul Beratung der WKÖ, Mai 2024 (Punkte 6.1 und 6.2)
  • BMWET, Presseaussendung „KMU.DIGITAL startet neue Förderphase“, 07.05.2026, veröffentlicht auf aws.at
  • KWF, Produktseite Digitalisierungs.IMPULS, Version 04 (gültig 1. bis 24. Juli 2025), kwf.at, abgerufen am 29.09.2026
  • Preise von Webdesign Kärnten: Preisseite /preispakete/, netto, Stand September 2026

Häufige Fragen

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Kann ich die KMU.DIGITAL Förderung 2026 noch beantragen?

Nein. Laut der Programmseite kmudigital.at ist das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 vollständig ausgeschöpft, eine Antragstellung für Beratungs- und Umsetzungsförderung ist nicht mehr möglich (Stand 29. September 2026). Zusätzlich hat die Förderstelle angekündigt, das Programm wegen der Konsolidierung des Bundeshaushalts ab 2027 nicht fortzuführen. Ein Nachfolgeprogramm ist derzeit nicht angekündigt.

Woher kommt die Angabe „bis zu 12.000 Euro“?

Die Richtlinie zur Umsetzungsförderung erlaubt höchstens 6.000 Euro Zuschuss je Förderschiene. Es gab zwei Schienen: „KMU.DIGITAL 4.0“ und „KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN“. Wer beide nutzte, konnte rechnerisch auf 12.000 Euro kommen. Die GREEN-Schiene setzte aber voraus, dass das Projekt auch einen ökologischen Beitrag leistet. Der Zuschuss betrug in beiden Schienen höchstens 30 Prozent der förderbaren Kosten.

Wurde eine neue Website mit KMU.DIGITAL gefördert?

Ja, die Richtlinie nennt die Erstellung einer Website, den Aufbau eines Webshops und Investitionen in Suchmaschinenoptimierung ausdrücklich als Beispiele. Voraussetzung waren eine vorherige geförderte Beratung und förderbare Kosten zwischen 2.000 und 30.000 Euro netto. Nicht gefördert wurde die bloße Aktualisierung einer Website, die nur Inhalt oder Design betrifft.

Was passiert mit bereits bewilligten KMU.DIGITAL-Projekten?

Für bewilligte Projekte gelten die Fristen aus dem Förderungsvertrag weiter. Laut Richtlinie müssen Investitionen und Leistungen innerhalb eines Jahres ab Antragstellung umgesetzt und bezahlt sein, die Abrechnung muss spätestens zwei Monate nach Projektabschluss bei der aws liegen. Die Richtlinie selbst gilt samt Abrechnungsphase bis 31. Dezember 2028.

Gibt es in Kärnten eine Förderung für die Website?

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) hatte mit dem Digitalisierungs.IMPULS ein passendes Programm: bis zu 40 Prozent Zuschuss bei 5.000 bis 25.000 Euro förderbaren Kosten. Die letzte Einreichung war von 1. bis 24. Juli 2025 möglich, derzeit ist das Programm laut kwf.at nicht einreichbar. Es lohnt sich, die Seite des KWF regelmäßig zu prüfen.

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