Leistung · BarrierefreiheitBarrierefreie Website: nutzbar für alle Menschen.
Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Es betrifft vor allem Unternehmen, die online an Verbraucher verkaufen. Wir erklären, was dahintersteckt, und setzen Websites und Shops so um, dass Menschen mit und ohne Einschränkungen sie bedienen können.
Vorweg
Was ist eine barrierefreie Website?
Eine Website, die alle Menschen wahrnehmen, verstehen und bedienen können – auch mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, mit Screenreader, nur mit der Tastatur oder mit stark vergrößerter Schrift.
Barrierefreiheit betrifft mehr Menschen, als man denkt: ältere Kund:innen, die Schrift vergrößern, Menschen mit Farbfehlsichtigkeit, jemand mit gebrochenem Arm, der nur die Tastatur nutzen kann. Eine barrierefreie Website ist für alle einfacher zu bedienen.
Viele Grundlagen decken sich mit gutem Webdesign und SEO: klare Überschriften, beschriebene Bilder, verständliche Texte und saubere Technik. Suchmaschinen und die KI-Suche lesen eine Website ähnlich wie ein Screenreader – was für den einen gut strukturiert ist, verstehen auch die anderen besser.
Barrierefreiheitsgesetz · BaFG
Was verlangt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das BaFG setzt den European Accessibility Act der EU in Österreich um. Es gilt seit 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
Welche Angebote erfasst sind
Für Websites ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr wichtig: Dienstleistungen, bei denen Verbraucher über eine Website oder App einen Vertrag abschließen – typischerweise ein Onlineshop. Daneben erfasst das Gesetz unter anderem Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, Telekommunikation und Teile des Personenverkehrs.
Woran gemessen wird
Die Website muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Als Maßstab gilt die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG 2.1 in Stufe AA verweist. Außerdem sind Informationen darüber gefordert, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt.
Einordnung
Betrifft das Gesetz meine Website?
Eine erste, unverbindliche Orientierung. Entscheidend ist immer der Einzelfall.
| Ihre Website | Einschätzung |
|---|---|
| Onlineshop, der an Verbraucher verkauft | In der Regel erfasst – außer Sie sind ein Kleinstunternehmen. |
| Online-Buchung oder Bestellung mit Vertragsabschluss | Kann erfasst sein. Das sollten Sie rechtlich prüfen lassen. |
| Reine Informations-Website ohne Online-Vertragsabschluss | Nach verbreiteter Auslegung meist nicht erfasst. Barrierefreiheit bleibt trotzdem sinnvoll. |
| Shop, der nur an Unternehmen verkauft | Das Gesetz zielt auf Verbraucher. Im Zweifel prüfen lassen. |
| Website einer öffentlichen Stelle | Hier gilt schon länger ein eigenes Gesetz, das Web-Zugänglichkeits-Gesetz. |
Sie verkaufen online und sind unsicher? Dann ist eine technische Bestandsaufnahme ein guter erster Schritt – sie zeigt, wie weit Ihre Website von den Anforderungen entfernt ist, unabhängig von der rechtlichen Frage.
Umsetzung
Was wir auf Ihrer Website umsetzen.
Barrierefreiheit entsteht im Code, im Design und im Text. Wir achten auf alle drei – bei neuen Websites von Anfang an, bei bestehenden Seiten nach einer Prüfung.
Saubere Struktur
Eine logische Überschriften-Hierarchie, ausgezeichnete Bereiche wie Navigation und Hauptinhalt sowie die richtige Sprachangabe – damit Screenreader die Seite gliedern können.
Bedienung mit der Tastatur
Alle Links, Menüs und Formulare sind ohne Maus erreichbar, und ein deutlich sichtbarer Fokus zeigt, wo man gerade ist.
Kontraste und Farben
Ausreichende Kontraste für Text und Bedienelemente. Informationen werden nie nur über Farbe vermittelt.
Bilder und Texte
Aussagekräftige Alternativtexte für Bilder, verständliche Linktexte und eine klare Sprache ohne unnötige Fachbegriffe.
Formulare
Jedes Feld ist beschriftet, Pflichtfelder sind erkennbar, und Fehlermeldungen sagen konkret, was zu tun ist.
Zoom und Bewegung
Die Seite bleibt bei starker Vergrößerung nutzbar, und Animationen werden reduziert, wenn das im Gerät so eingestellt ist.
Ablauf
Wie machen wir eine bestehende Website barrierefrei?
Bei einer neuen Website planen wir Barrierefreiheit von Anfang an mit. Bei einer bestehenden Website gehen wir so vor:
- 01
Prüfung
Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme. Deshalb prüfen wir zusätzlich von Hand – mit Tastatur, Vergrößerung und Screenreader.
- 02
Einschätzung
Sie erfahren, was zu tun ist und was es kostet. Manchmal ist ein Neubau günstiger als der Umbau einer alten Seite – dann sagen wir Ihnen das.
- 03
Umsetzung
Wir beheben die Mängel, beginnend mit den wichtigsten: Kaufablauf, Kontaktformular und Navigation.
- 04
Kontrolle
Nach der Umsetzung prüfen wir noch einmal und ergänzen die Informationen zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website.
Preis: nach Aufwand im Fix-Angebot – Sie wissen vorher, was Prüfung und Umsetzung kosten.
Häufige Fragen
Fragen zur Barrierefreiheit.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie einfach an: +43 676 919 3030
Ab wann gilt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Barrierefreiheitsgesetz ist in Österreich seit 28. Juni 2025 anzuwenden. Es setzt eine EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act, der in allen EU-Staaten ähnliche Regeln einführt. Für einzelne Fälle sieht es Übergangsfristen vor – ob eine davon auf Sie zutrifft, klären Sie am besten mit einer Rechtsberatung.
Bin ich als kleiner Betrieb ausgenommen?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt nach der EU-Definition, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat. Barrierefreiheit kann sich trotzdem lohnen: Sie erreichen mehr Menschen, und viele Maßnahmen helfen auch bei Google.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder ein Overlay?
In aller Regel nicht. Solche Werkzeuge legen eine Schicht über die Seite, beheben aber die Ursachen im Code nicht – etwa fehlende Beschriftungen, falsche Überschriften oder Bedienelemente, die mit der Tastatur nicht erreichbar sind. Wir setzen Barrierefreiheit direkt in der Website um.
Was bedeutet WCAG 2.1 AA?
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind die international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Websites. Sie haben drei Stufen: A, AA und AAA. Stufe AA der Version 2.1 ist die Grundlage der europäischen Norm EN 301 549 und damit der übliche Maßstab für das Barrierefreiheitsgesetz.
Gilt das Gesetz auch für bestehende Websites?
Es kommt nicht darauf an, wann eine Website gebaut wurde, sondern ob über sie ab dem Stichtag eine erfasste Dienstleistung angeboten wird – etwa ein Onlineshop für Verbraucher. Auch ältere Shops können also betroffen sein. Im Einzelfall hilft eine rechtliche Prüfung.
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